Motivation zur Altbausanierung – Sanierungserstberatung kann nun beantragt werden

Sie besitzen eine leerstehende Immobilie oder ziehen einen Kauf in Betracht? Dann können Sie unter bestimmten Bedingungen eine geförderte Sanierungserstberatung in Anspruch nehmen.

Als Eigentümer oder Kaufinteressent einer leerstehenden oder mindergenutzten Immobilie können Sie sich im Vorfeld eines Umbauvorhabens die Chancen und Hindernisse sowie den Kostenrahmen abschätzen lassen. Ziel des Angebots von Stadt und Landkreis Bayreuth in Kooperation mit den Landkreisen Hof und Wunsiedel im Fichtelgebirge sowie der Stadt Hof ist es leerstehende Immobilien in Ortslagen zu aktivieren und so der weiteren Zersiedlung entgegenwirken.

Am 25. Juni wurde das von der Staatsregierung geförderte Beratungsangebot, dass Immobilieneigentümer motivieren soll zu sanieren von Vertretern der fünf Gebietskörperschaften in Schwarzenbach an der Saale vorgestellt. Eigentümer von sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien sind häufig überfordert und haben weder eine Vorstellung über zukünftige Nutzungskonzepte, noch über die Höhe der anfallenden Sanierungskosten. Dies führt dazu, dass ein Neubau am Stadtrand entsteht, obwohl auch innerorts qualitativ hochwertiger Wohn- und Gewerberaum in Bestandsimmobilien realisiert werden könnte.

Die Details zu Förderbedingungen sowie das Online-Antragsformular für die geförderte Erstberatung finden Sie unter www.bayreuth.de bzw. www.landkreis-bayreuth.de oder nehmen Sie mit dem für die jeweilige Gebietskörperschaft zuständigen Leerstandsmanagement Kontakt auf. Weitere Informationen zu Rahmenbedingen, Inhalt und Ablauf der Sanierungs-Erstberatung finden Sie in den nachfolgenden  Pressemeldungen und Artikeln.